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Die Einigungsstelle


... wenn eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht in Sicht ist

In den Fällen der so genannten erzwingbaren Mitbestimmung sieht das Betriebsverfassungsgesetz neben dem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht eine weitere schlagkräftige Möglichkeit vor, um zu einer Lösung bei einem Konflikt zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu gelangen: Die Einigungsstelle.

Sicher haben schon die meisten Betriebsräte während ihrer Amtszeit über die Anrufung einer Einigungsstelle nachgedacht.

Doch wie funktioniert dies nun genau in der Praxis?

Hierzu bieten wir Ihnen Kurzseminare an, die Ihnen genaue Handlungsanleitungen zur Anrufung einer Einigungsstelle bieten.

Die Einigungsstelle
(Dauer:1 Tag)

1. Bildung der Einigungsstelle

- Errichtung
- Zusammensetzung
- Auswahl des Vorsitzenden
- Beisitzer
- Rechtsstellung der Mitglieder
- Einsetzung durch das Arbeitsgericht

2. Zeitpunkt der Anrufung

- Scheitern der Verhandlungen
- inhaltliche Vorbereitung
- Dauer des Verfahrens

3. Verfahren

- Allgemeines
- erzwingbares Einigungsstellenverfahren
- freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Spruch der Einigungsstelle
- gerichtliche Überprüfung



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Letztes Update 04.06.2010 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Die Einigungsstelle | Seite einem Freund senden: Die Einigungsstelle

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