Kanzlei mit Schwerpunkt
Arbeitsrecht und
Betriebsverfassungsrecht
Unsere jahrelange Erfahrung ermöglicht es uns, Ihre Interessen schnell und kompetent zu realisieren. Hierbei legen wir unseren Schwerpunkt nicht nur auf eine rasche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern behalten immer auch deren Nachhaltigkeit im Blick.
Unser Anspruch ist es, Ihnen eine umfassende Beratung zu bieten, die Ihre konkrete Situation berücksichtigt.
Wir beraten Sie unter Anderem:
=> im Kollektivarbeitsrecht:
- bei Veränderungen in Unternehmen und Konzernen
- bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- bei Betriebsübergängen, Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen
- zu Betriebsvereinbarungen, insbesondere zur Einführung von Kurzarbeit
=> im Individualarbeitsrecht:
- bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- bei Abfindungsverhandlungen und Aufhebungsverträgen
- bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
- bei der Anwendung tarifvertraglicher Regelungen