Rechtsanwältin Irena Dreissiger
Für Arbeitnehmer und Betriebsräte
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Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte & Personalräte

Die Kanzlei Dreißger ist langjährig in der Beratung und Begleitung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Konzernbetriebsräten und Personalräten erfolgreich aktiv. Die Fachanwaltskanzlei legt ihren Schwerpunkt in die anwaltliche Beratung und rechtliche Vertretung dieser Gremien bei Verhandlungen mit den Unternehmensvertretern, in Einigungsstellen und vor den Arbeitsgerichten.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Darüber hinaus werden auch einzelne Arbeitnehmer rechtlich beraten und vertreten.

Schwerbehindertenvertretung und Gewerkschaften sowie ihre Vertrauensleute sind ebenfalls unsere Mandanten.

Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten werden unterstützt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Mitbestimmung für die Arbeitnehmerseite auf Unternehmensebene.


Die Kanzlei Dreißiger ist als Gründungsmitglied im BR Anwälte-Netzwerk vernetzt, so dass bundesweit rechtliche Beratungskompetenz angeboten werden kann.
 

Unsere jahrelange Erfahrung ermöglicht es uns, Ihre Interessen schnell und kompetent zu realisieren. Hierbei legen wir unseren Schwerpunkt nicht nur auf eine rasche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern behalten immer auch deren Nachhaltigkeit im Blick.

Unser Anspruch ist es, Ihnen eine umfassende Beratung sowie auch Begleitung in Verhandlungen zu bieten, die Ihre konkrete Situation berücksichtigt. Dabei wird insbesondere bei Gremienentscheidungen von großer Tragweite die komplexe Struktur der Entscheidungsprozesse unterstützt.  


Eine besondere Kompetenz und langjährige Erfahrung besteht in der Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten sowie Konzernbetriebsräten bei umfassenden Änderungen betrieblicher Strukturen: 

- bei jeglichen Veränderungen in Unternehmen und Konzernen
- bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen 
- bei Betriebsübergängen, Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen
- zu Betriebsvereinbarungen:

  •           im Rahmen von IT
  •           der neuen DGSVO
  •           Arbeitszeit, Schichtarbeit, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit
  •           Urlaub
  •           Entgeltthemen, z.B. Vergütungsordnungen für AT-Mitarbeiter
  •           Prämiengestaltung
  •           Gesundheitsschutz im Betrieb 
  •           Gefährdungsbeurteilung


Im Individualarbeitsrecht leisten wir Unterstützung bei:

- Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Entfristungsklagen
- Abfindungsverhandlungen und Aufhebungsverträgen
- der Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Anwendungsfragen zu tarifvertraglichen Regelungen
- Arbeitnehmerstatusklagen

Letztes Update 08.06.2023 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Über uns | Seite einem Freund senden: Über uns

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