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![]() Für Arbeitnehmer und Betriebsräte |
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Arbeitnehmer und Betriebsräte » Betriebsräte » Fusionen, Standortentscheidungen, Personalabbau
Es ist eine besondere Situation für Betriebsräte, wenn das Unternehmen Veränderungen plant, die mit Personalabbau einhergehen oder auch nur befürchten lassen.
Der Betriebsrat sollte in diesem Fall in erster Linie umgehend Kontakt zu seiner Gewerkschaft aufnehmen. Daneben ist es besonders wichtig, sich das erforderliche Wissen über die Vorgehensweise nach dem Betriebsverfassungsgesetz sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen. Dies beinhaltet, sich einen geeigneten Schulungspartner auszusuchen und schnellstmöglich eine themenbezogene Schulung zu beschließen. Inhalte der Schulung sollten die Grundlagen der Betriebsänderung sein, wie etwa: - Was ist eine Betriebsänderung? - Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat? - Wie kommt der Betriebsrat an die notwendigen Informationen? - Wie zieht man Sachverständige hinzu? - Wer trägt die Kosten? Wichtig ist auch die Zusammenarbeit von Gesamtbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Konzernbetriebsrat zu optimieren. Unsere Kanzlei bietet hierzu individuell für den Betrieb/ das Unternehmen konzipierte Inhouse-Schulungen an. Auch für organisierte Seminare stehen wir als kompetente Partner zur Verfügung.
Wir verfügen über die richtige Kompetenz und besondere Erfahrung bei der Beratung von Betriebsräten, wenn es um den zu verhandelnden Interessenausgleich und den Sozialplan geht. Bereits bei der Informationsbeschaffung sollte ein Rechtsanwalt als Sachverständiger hinzugezogen werden. Er kann dabei unterstützen, die richtigen Fragen nach den notwendigen Informationen zu stellen. In den späteren Verhandlungen haben diese Informationen eine immense Bedeutung. Nur so wird die Motivation des Unternehmens klarer. Nur eine umfassende Information des Betriebsrates kann die Grundlage für die Diskussion über die Notwendigkeit der Maßnahmen bilden. Sie ist der Ausgangspunkt für eigene Vorschläge des Betriebsrates zur Beschäftigungssicherung. Nicht zuletzt erhält der Betriebsrat hierdurch die genauere Möglichkeit zu erfahren, in welchem Umfang die Maßnahme durchgeführt werden soll. Für den Betriebsrat ist es u.a. wichtig, möglichst frühzeitig zu erfahren: - Wie viele Mitarbeiter sind direkt oder indirekt betroffen? - Müssen Mitarbeiter an einen anderen Standort umziehen? - Verlieren sie womöglich Einkommen? - Ändert sichd er Arbeitsplatz und die Eingruppierung? - Verlieren die Kollegen sogar ihren Arbeitsplatz? Die rechtzeitige Hinzuziehung unserer Kanzlei kann den Betriebsrat in die Lage versetzen, tatsächlich noch Einfluss auf die Entscheidung des Unternehmens auszuüben. Insbesondere hinsichtlich des Umfangs der Veränderungen für die Mitarbeiter besteht in aller Regel ein erheblicher Spielraum, der vom Betriebsrat geschickt genutzt werden kann. Wir unterstützen den Betriebsrat in jeder Phase der Verhandlungen mit dem Unternehmen bis hin zum Abschluss eines Interessenausgleiches und Sozialplanes.
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