Nachweisgesetz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.

Im Nachweisgesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des vereinbarten Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen an den Arbeitnehmer auszuhändigen hat.


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Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Nachweisgesetz | Seite einem Freund senden: Nachweisgesetz