Betriebsverfassungsgesetz

regelt verfahrensmäßig und inhaltlich die Ausübung der Rechte des Betriebsrates

das Betriebsverfassungsgesetz enthält Vorschriften über die Errichtung von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsräten sowie der Jugend-u. Auszubildendenvertretung, deren Geschäftsführung sowie die Regelungen über die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer


Titel: Betriebsverfassungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz
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