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Der ordnungsgemäße Betriebsratsbeschluss

Der Betriebsrat ist neugewählt und nun muss die Arbeit im Betriebsrat aufgenommen werden.

Die Betriebsratsarbeit findet während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat trifft sich nun zu den Betriebsratssitzungen. Die Willensbildung im Betriebsrat erfolgt durch die Meinungsbildung und Diskussion zu den im Betrieb anstehenden Themen. Am Ende der Sitzung muss diese Willensbildung im Betriebsrat durch einen Beschluss getroffen werden.

Hierfür schreibt das Betriebsverfassungsgesetz genaue Regeln vor, wie die Beschlussfassung zu erfolgen hat. Das kann zunächst einmal für das frischgewählte Betriebsratsmitglied sehr schwierig wirken. So schwer ist es aber gar nicht, wenn man einmal weiß, wie es geht.

Zu beachten sind:

-  die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder und Ersatzmitglieder zur Betriebsratssitzung

=>  das übernimmt der Vorsitzende des Betriebsrates

 

-  die Tagesordnung für die Betriebsratssitzung

=>  das übernimmt der Vorsitzende des Betriebsrates

 

-  die Leitung der Betriebsratssitzung 

=>  das übernimmt der Vorsitzende des Betriebsrates

 

-  die Anwesenheitsliste

=>  jedes Betriebsratsmitglied muss sich persönlich eintragen

 

-  die Prüfung der Beschlussfähigkeit

=>  das übernimmt der Vorsitzende des Betriebsrates

 

-  Feststellung des Beschlusses

=>  das übernimmt der Vorsitzende des Betriebsrates

 

-  das Protokoll

=>  das übernimmt der Vorsitzende des Betriebsrates und ein weiteres Mitglied im Betriebsrat

 

Die richtige und rechtskonforme Arbeitsweise des Betriebsrates erlernen frischgewählte Betriebsräte in Schulungen für Betriebsräte. 

 



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Letztes Update 23.05.2019 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Beschlüsse richtig fassen | Seite einem Freund senden: Beschlüsse richtig fassen

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